Liebe Mitglieder, Besucher und Gäste,
seit dem 24.November 2021 gilt in Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung.
Das Bedeutet für Ihren Besuch in unseren Räumlichkeiten folgendes:
- Während der Alarmstufe II die 2 G-Regel in allen geschlossenen Räumen (Ausgeschlossen ist der Moschee besuch)
- Das Tragen einer Medizinischen Maske
- Beim verrichten Religiöser Dienste, dass benutzen eines eigenen Gebetsteppichs
- Ihre Kontaktdaten müssen bei jedem Besuch schriftlich vor Ort erfasst werden
Euer Vorstand